Brandmeldeanlagen
Ein Feuer entsteht oft schneller als man denkt.
Vor allem in Bereichen, in denen viel mit verschiedenen technischen Instrumenten,
PC´s oder Automatisierungstechnik gearbeitet wird.
Wichtig ist deshalb: Das Feuer muss so früh wie möglich erkannt werden, nur so können größere Schäden vermieden werden. Aus diesem Grund ist eine Brandmeldeanlage unerlässlich.
Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die Anlage empfängt Ereignisse von unterschiedlichen Brandmeldern wertet diese aus und reagiert dann. Bricht tatsächlich ein Feuer aus, erfolgt je nach Anlage entweder die Alarmierung der Feuerwehr oder auch die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen völlig automatisch.
Grundsätzlich muss zwischen freiwillig errichteten und notwendigen sowie baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen unterschieden werden.
Bei freiwilligen Brandmeldeanlagen ist es im vordergründigen Interesse des Betreibers, dass die Brandmeldeanlage vorhanden ist (z.B. aus versicherungsrechtlichen Gründen).
Notwendige oder baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen sind Anlagen, die aufgrund baurechtlicher Vorgaben oder z.B. zur Kompensation von Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben gefordert werden müssen.
Wichtig ist deshalb: Das Feuer muss so früh wie möglich erkannt werden, nur so können größere Schäden vermieden werden. Aus diesem Grund ist eine Brandmeldeanlage unerlässlich.
Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die Anlage empfängt Ereignisse von unterschiedlichen Brandmeldern wertet diese aus und reagiert dann. Bricht tatsächlich ein Feuer aus, erfolgt je nach Anlage entweder die Alarmierung der Feuerwehr oder auch die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen völlig automatisch.
Grundsätzlich muss zwischen freiwillig errichteten und notwendigen sowie baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen unterschieden werden.
Bei freiwilligen Brandmeldeanlagen ist es im vordergründigen Interesse des Betreibers, dass die Brandmeldeanlage vorhanden ist (z.B. aus versicherungsrechtlichen Gründen).
Notwendige oder baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen sind Anlagen, die aufgrund baurechtlicher Vorgaben oder z.B. zur Kompensation von Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben gefordert werden müssen.