Einbruchmeldeanlagen
Eine Einbruchmeldeanlage überwacht automatisch Gegenstände auf Diebstahl oder Flächen und Räume auf unbefugtes Eindringen. Sie hat zudem die Aufgabe, über Sensoren Störungen und Gefahren auszuwerten, zu signalisieren und weiterzuleiten.
Die Sensoren werden über eine Scharfschalteinrichtung ein- und ausgeschaltet oder sind ständig aktiv. Heutzutage handelt es sich bei den Einbruchmeldeanlagen ausschließlich um elektronische Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.
Einbruchmeldeanlagen sollen durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern, im Notfall Hilfeleistende Dienste (z.B. Polizei, Sicherheitsdienst usw.) benachrichtigen, Aktionszeiten von Dieben, Bankräubern usw. minimieren.
Außerdem sollen sie die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren aber auch helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Bei der Planung sind insbesondere zu beachten, dass die nationalen DIN VDE Normen Teil 8 (0833-1 und 0833-3) bzw. die Europäische Norm EN 50131-1-6.[2] eingehalten werden.
Die Sensoren werden über eine Scharfschalteinrichtung ein- und ausgeschaltet oder sind ständig aktiv. Heutzutage handelt es sich bei den Einbruchmeldeanlagen ausschließlich um elektronische Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.
Einbruchmeldeanlagen sollen durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern, im Notfall Hilfeleistende Dienste (z.B. Polizei, Sicherheitsdienst usw.) benachrichtigen, Aktionszeiten von Dieben, Bankräubern usw. minimieren.
Außerdem sollen sie die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren aber auch helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Bei der Planung sind insbesondere zu beachten, dass die nationalen DIN VDE Normen Teil 8 (0833-1 und 0833-3) bzw. die Europäische Norm EN 50131-1-6.[2] eingehalten werden.